Jahrescheck Gas

Wiederkehrende Überprüfung der Gasinstallation

Jahrescheck Gas - Wiederkehrende Überprüfung der Gasinstallation

Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Erdgas beheizt wird, wissen Sie die Vorteile dieses umweltfreundlichen Brennstoffes zu schätzen. Die Anwendungsbereiche für Erdgas im Haushalt sind heute vielfältiger denn je. Neben der Verwendung zur Beheizung und Warmwasserbereitung freuen sich viele Hobby-Köche auch über den Betrieb Ihres Gasherdes mit Erdgas - als Alternative zum Strom. Neuerlich gibt es weitere Anwendungsgebiete für Erdgas, in denen dieser komfortable, sparsame und umweltfreundliche Brennstoff zum Einsatz kommt. Ob im Gaskamin oder dem Terrassengrill, in allen diesen Bereichen kann sich der Erdgas-Verwender über die Vorzüge erfreuen. Selbst zum äußerst kostengünstigen Trocknen der Wäsche kann man einen Erdgas-Wäschetrockner verwenden.

Dies macht, neben der Entwicklung der hierfür erforderlichen Gasgeräte, die Erneuerung des für die Gasinstallation gültigen Regelwerkes TRGI (Technische Regel für Gasinstallation) im Jahre 2008, möglich. Die TRGI regelt alles um Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallation und ist damit gleichermaßen verbindlich für Anlagenersteller und Anlagenbetreiber.

Die neue TRGI 2008 regelt nun auch die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen und die korrekte Betriebsweise einer Gasinstallation. Beides sind Anforderungen an den Betreiber, also Sie als Gasverwender bzw. Gaskunden.

Ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Betriebsweise einer Gasinstallation ist die regelmäßige Inspektion. Diese kennen Sie auch von Ihrem Auto, welches in regelmäßigen Abständen in der Werkstatt und verpflichtend wiederkehrend zur Hauptuntersuchung (TÜV) vorgeführt werden muss.

Die TRGI 2008 verpflichtet den Betreiber einer Gasinstallation zur wiederkehrenden Überprüfung seiner Anlage alle 12 Jahre. 

Alle Gasinstallation, die im April 2008 12 Jahre oder älter waren sind somit sofort überprüfungspflichtig.

Verantwortlich für die Durchführung bei häuslichen Gasinstallationen ist der Betreiber, der ein beim zuständigen Gasnetzbetreiber eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) für die Überprüfung beauftragen muss. Nach der erfolgten Überprüfung bekommen Sie ein Dokument hierüber, welches die Durchführung nachweist.

Im Schadensfall haben Sie somit ein Dokument in der Hand, mit dem Sie das Einhalten Ihrer Betreiberpflicht gegenüber Netzbetreiber, Gebäudeversicherungen und anderen nachweisen können.

Weiterhin kommen Sie so auch automatisch Ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber anderen Bürgern nach.

Sie sehen also, neben den vielen Vorzügen, die Sie bei der Verwendung von Erdgas nutzen, gibt es auch Pflichten. Die wiederkehrende Überprüfung ist eine von hohem Stellenwert. Für Sie ist es ein leichtes dem nachzukommen, da die Betriebe des Sanitär- und Heizungshandwerk (SHK) diese als Dienstleistung, ohne großen Aufwand für Sie, anbieten.

Einmal im Jahr sollten Sie Ihren persönlichen "Haus-Check" machen. Besondere technische Kenntnisse und Fertigkeiten brauchen Sie nicht dazu. Nutzen Sie einfach die auf unserer Homepage hinterlegte Checkliste, beantworten die Fragen und werten diesen Test aus - fertig!

Bitte dokumentieren Sie diesen Check in Ihrem eigenen Interesse schriftlich, so haben Sie im Schadensfall einen Nachweis für Ihre Versicherung. Sollten sich bei Ihrer Sichtkontrolle Schwachstellen oder Mängel ergeben, sprechen Sie bitte umgehend mit einem zugelassenen Fachbetrieb Ihres Vertrauens.

Noch einmal zusammengefasst Hinweise für Eigentümer mit Gasanlagen in Gebäuden:

  • Bei gasversorgten Häusern ist die Eigentumsgrenze die Hauptabsperreinrichtung der Hauseinführung.
  • Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bzw. durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages ist ein Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Haus-Gasleitung/Gasinstallation verpflichtet.
  • Entsprechend dieser Anforderung ist seit dem Jahr 2008 auch im Technischen Regelwerk für Gasinstallationen (TRGI) festgeschrieben, dass ein Gebäudeeigentümer in seiner Funktion als Betreiber einer Gasanlage dafür Verantwortung trägt, dass eine regelmäßige Überprüfung seiner Gasanlage durchgeführt wird.

Unter Gasanlage versteht man sowohl die Gasinstallation, also Haus-Gasleitung, als auch das/die Gasverbrauchsgerät/-Einrichtungen.

Regelmäßige Überprüfungen umfassen:

  •  die jährliche Sichtkontrolle der gesamten Gasinstallation
  • die regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein zugelassenes VIU
  • die Gebrauchsfähigkeit bzw. die Dichtheit der Gasleitungsanlage (Innenleitungen und frei verlegte Außenleitungen) alle 12 Jahre durch ein zugelassenes VIU prüfen zu lassen.

 Eine Liste der bei der TWS Netz zugelassenen Erdgas-Installateure finden sie hier.

Eine Checkliste für die jährliche Überprüfung können Sie hier herunterladen:

Störungsmeldung:
0800 804-2000
(täglich 0 - 24 Uhr)

Netzanschluss:
0751 804-2990

Einspeisung:
0751 804-2970

Netznutzung:
0751 804-2265

Lieferantenwechsel:
0751 804-2980

Netzabrechnung:
0751 804-2980