Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung im Bereich Strom durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (PDF)
- Anlage 1 zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag - Ansprechpartner (PDF)
- Anlage 2 zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag - Techn. Mindestanforderungen Strom (PDF)
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Im Netzgebiet der TWS Netz GmbH ist die TWS Netz GmbH grundzuständiger Messstellenbetreiber. Die Wahrnehmung des grundzuständigen Messstellenbetriebs, wurde gem. § 45 Abs. 3. Satz 1 MsbG gegenüber der Bundesnetzagentur bis zum 30.06.2017 angezeigt.
Moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS)
Für die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen sind entsprechende Entgelte zu entrichten.