Stromnetz
Stromnetz
Netzanschluss
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Zum 8. November 2006 sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung (NAV) (BGBI. I 2006, Seite 2477) in Kraft getreten. Basierend auf der NAV treten zum 01.01.2008 die Ergänzenden Bestimmungen der TWS Netz GmbH zur NAV in Kraft.
Die Regelungen der NAV sowie deren Ergänzende Bestimmungen werden somit Bestandteil aller bestehenden Netzanschluss- und Netzanschlussnutzungsverträge.
Netzanschlussverfahren
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der TWS Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des elektrischen Netzanschlusses für eine Kundenanlage mit den entsprechenden Kostenreglungen. Bei Niederspannungsanschlüssen gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Regelungen der NAV sowie die Ergänzenden Bestimmungen der TWS Netz GmbH zur NAV. Bei Netzanschlüssen in Mittelspannung gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag.
Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Musterverträge
Die hier beschriebenen Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die rechtliche Grundlage für den Anschluss an, den Zugang zu und die Nutzung der Netze der TWS Netz GmbH.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen den Stromlieferanten oder Netznutzern als Letztverbraucher und der TWS Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs und die Netznutzung sowie die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der TWS Netz GmbH.
- Netznutzungsvertrag Strom (PDF)
- Anlage 1 - Preisblatt (PDF)
- Anlage 2 - Kontaktdaten (PDF)
- Anlage 3 - EDI Vereinbarung (PDF)
- Anlage 4 - Sperrauftrag (PDF)
- Anlage 5 - Zuordnungsvereinbarung (PDF)
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag wird bei einem Netzanschluss an Mittelspannung zwischen einem Anschlussnutzer, der einen „All-inclusive-Stromliefervertrag“ (Stromlieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und der TWS Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben. Die Netznutzung ist hierbei zwischen dem Lieferanten und der TWS Netz GmbH in einem Lieferantenrahmenvertrag geregelt. Ergänzend zum Anschlussnutzungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs-, Anschlussnutzungsvertrag.
Netzentgelte
Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netzentgelte zu entrichten.
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2024 - 31.12.2024 (PDF)
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2023 - 31.12.2023 (PDF)
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2022 - 31.12.2022 (PDF)
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2021 - 31.12.2021 (PDF)
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2020 - 31.12.2020 (PDF)
Leitfaden zur Ermittlung des Netzentgeltes
Erforderliche Daten
Zur Bestimmung des Entgeltes für die Netznutzung mit Lastgangzählung werden folgende Daten benötigt:
- Entnahmeebene (in kV),
- Jahresarbeit E in kWh der bezogenen Energie,
- Maximaljahresleistung P in kW (höchster viertelstündlicher Leistungsmittelwert im Abrechnungsjahr);
- Für Netzkunden mit Eigenerzeugung: angemeldete Netzreservekapazität PR in kW.
Berechnung des Entgeltes
Mit den oben genannten Daten ergibt sich die Jahresbenutzungsdauer T als Quotient aus der Jahresarbeit E und der Maximaljahresleistung P (das heißt t = E/P ). Das anfallende Netzentgelt ist abhängig von der Jahresbenutzungsdauer: von größer/ kleiner 2.500 h/a.
Leistungs- und Arbeitspreis sind abhängig von der Entnahmeebene des Netzkunden. Das Netzentgelt ergibt sich aus der Summe der Produkte von Leistungspreis und Maximaljahresleistung P sowie Arbeitspreis und Jahresarbeit E (das heißt Netzentgelt = Leistungspreis x P + Arbeitspreis x E).
Entgelte für dezentrale Einspeisung
Konzessionsabgabe
Die TWS Netz GmbH gewährt Gemeinden den nach §3 Abs. 1 Konzessionsabgabenverordnung zulässigen Kommunalrabatt.
Sonderformen der Netznutzung
- Hochlastzeitfenster 2024 für die Bildung von Entgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV
- Hochlastzeitfenster 2023 für die Bildung von Entgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV
- Hochlastzeitfenster 2022 für die Bildung von Entgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV
- Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
- Abfrage Selbstverbrauch
Netzstrukturdaten
Einleitung
Die TWS Netz GmbH hat zum 1. Januar 2008 den Betrieb der Stromnetze der EnBW in Ravensburg und Weingarten übernommen.
Zu den Aufgaben der Netzgesellschaft zählen unter anderem Bau, Betrieb und Instandhaltung von Mittel- und Niederspannungsnetzen, Instandhaltung der Stationen sowie das komplette Störungsmanagement. Damit ist der Bereitschaftsdienst der TWS ab dem Jahreswechsel Ansprechpartner für die Störungsbeseitigung, etwa bei Stromausfall (24-Stunden-Störungsdienst unter Telefon 0800 804-2000). Auch die Stromzähler beispielsweise im privaten Wohnungsbau werden von den TWS-Technikern gesetzt.
Veröffentlichung gem. §23c Abs. 3 EnWG
Einpeisungen pro Spannungsebene
Stromkreislängen
Stromkreislänge MS-Kabel | 232 | km |
Stromkreislänge MS-Freileitung | 39 | km |
Stromkreislänge NS-Kabel | 778 | km |
Stromkreislänge NS-Freileitung | 68 | km |
Stand: 31.12.2023
Installierte Leistung der Umspannebenen
MS/NS | 285 | MVA |
Anzahl Umspannstationen:
Anzahl der Umspannstationen der Umspannebene MS/NS | 522 | St. |
Stand: 31.12.2023
Entnommene Jahresarbeit
Entnommene Jahresarbeit pro Netz- und Umspannebene:
Mittelspannungsnetz | 329.450.745 | kWh |
Umspannung MS/NS | 151.869.219 | kWh |
Niederspannungsnetz | 174.879.474 | kWh |
Anzahl Hausanschlüsse | 15.825 | St. |
Stand: 31.12.2023
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl Entnahmestellen:
Mittelspannungsnetz | 134 | St. |
Umspannung MS/NS | 0 | St. |
Niederspannungsnetz | 46.062 | St. |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner im Netzgebiet | 78.061 |
Versorgte Fläche
Versorgte Fläche | 24,8 | km² |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Geographische Fläche | 104,2 | km² |
Stand: 31.12.2023
Netzverluste
Summe der Netzverluste
Summe der Netzverluste je Netz- und Umspannebene:
Mittelspannungsnetz | 813.670 | kWh |
Umspannung MS/NS | 1.882.687 | kWh |
Niederspannungsnetz | 4.845.687 | kWh |
Werte zum Stand: 31.12.2023
Summenlast Netzverluste
Höhe der Durchschnittsverluste
Netzverluste:
Mittelspannungsnetz | 0,25 | % |
Umspannung MS/NS | 1,22 | % |
Niederspannungsnetz | 2,77 | % |
Werte zum Stand: 31.12.2023
Höhe der Beschaffungskosten
Beschaffungskosten für Verlustenergie | 16,72 | ct / kWh |
Stand: 31.12.2023
Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Die TWS Netz GmbH ist nach § 12 Abs. 3 Satz 4 StromNZV von der Verpflichtung ausgenommen, einen Differenzbilanzkreis nach § 12 Abs. 3 Satz 1 zu führen, da weniger als 100.000 Kunden an das Verteilnetz angeschlossen sind.
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Am gesetzlichen Stichtag 1. Juli 2021 war die EnBW Energie Baden-Württemberg AG Energieversorger mit den meisten Haushaltskunden. Somit übernimmt diese gemäß § 36 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre, also bis zum 30. Juni 2024, die Grundversorgung im Netz der TWS Netz GmbH.
Konzessionsgebiet | Grundversorger |
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EnBW Energie Baden-Württemberg AG Durlacher Allee 93 76131 Karlsruhe www.enbw.com |
|
In den Gemeinden Grünkraut, Meckenbeuren und Baienfurt werden einzelne Abnahmestellen über das Netz der TWS Netz GmbH versorgt. Stromnetzbetreiber für Grünkraut und Baienfurt ist die Netze BW GmbH, in Meckenbeuren ist es die Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG. |
Messwesen
Messstellenbetrieb
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung im Bereich Strom durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (PDF)
- Anlage 1 zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag - Ansprechpartner (PDF)
- Anlage 2 zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag - Techn. Mindestanforderungen Strom (PDF)
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Im Netzgebiet der TWS Netz GmbH ist die TWS Netz GmbH grundzuständiger Messstellenbetreiber. Die Wahrnehmung des grundzuständigen Messstellenbetriebs, wurde gem. § 45 Abs. 3. Satz 1 MsbG gegenüber der Bundesnetzagentur bis zum 30.06.2017 angezeigt.
Moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS)
Für die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen sind entsprechende Entgelte zu entrichten.