Einspeisung Strom
Anmeldung Ihrer Strom-Erzeugungsanlage
Wenn Ihre Erzeugungsanlage an das öffentliche Netz gekoppelt ist und eine Einspeisevergütung erhalten soll, müssen Sie bei ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung anfragen.
Bei einer Leistung bis 600 W, z.B. bei einer steckfertigen PV-Anlage, profitieren Sie von einem vereinfachten Meldeverfahren.
Bei einer Leistung zwischen 601 W und 135 kW in der Nieder- und Mittelspannung oder größer 135 kW in der Niederspannung können Sie hier eine Netzverträglichkeits-prüfung anfragen. Ist die Anlage installiert, können Sie über den bereitgestellten Link in Ihrer Netzzusage die Erzeugungsanlage fertigmelden.
Zwecks Realisierung einer Erzeugungsanlage mit einer Summenanschlussleistung größer 135 kW außerhalb der Niederspannung senden Sie bitte den Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung und die benötigten Dokumente per E-Mail unseren technischen Service unter einspeiser@tws-netz.de.
Downloads für Ihre Erzeugungsanlage
- Checkliste Fertigmeldung kleiner 30 kW und kleiner 25kWp in NS und MS
- Checkliste Fertigmeldung kleiner 30 kW und größer 25 kWp in NS und MS
- Checkliste Fertigmeldung größer 30 kW und größer 25 kWp in NS und MS
- Checkliste Fertigmeldung größer 135 kW in NS
- Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung
- Messkonzept
- Datenerfassungsblatt E2 (VDE-AR-N 4105 - 2018-11)
- Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement
- Inbetriebsetzungsprotokoll E8 (VDE-AR-N 4105 - 2018-11)
- Inbetriebsetzungsformular
- Auftrag für Zähler Gerätewechsel
- Speicherformular E3 (VDE-AR-N 4105 - 2018-11)
Ihre Ansprechpartner
Service EEG/KWKG Abrechnung und Technik
Telefon: 0751 804-2970
Mo, Mi: 9:00 bis 12:00
Do: 14:00 bis 17:00
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Marktstammdatenregister
Im Marktstammdatenregister müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sich selbst und ihre Anlagen registrieren. Dies betrifft insbesondere die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen: Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate, müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder große Kraftwerke. Auch die anderen Akteure müssen sich registrieren, z.B. Netzbetreiber oder Strom- und Gashändler.
Registrieren Sie sich und Ihre Anlagen unter: www.marktstammdatenregister.de