Einspeisung Strom

Anmeldung Ihrer Strom-Erzeugungsanlage

Wenn Ihre Erzeugungsanlage an das öffentliche Netz gekoppelt ist und eine Einspeisevergütung erhalten soll, müssen Sie bei ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung anfragen.

Bei einer Leistung bis 600 W, z.B. bei einer steckfertigen PV-Anlage, profitieren Sie von einem vereinfachten Meldeverfahren.

Bei einer Leistung zwischen 601 W und 135 kW in der Nieder- und Mittelspannung oder größer 135 kW in der Niederspannung können Sie hier eine Netzverträglichkeits-prüfung anfragen. Ist die Anlage installiert, können Sie über den bereitgestellten Link in Ihrer Netzzusage die Erzeugungsanlage fertigmelden.

Zwecks Realisierung einer Erzeugungsanlage mit einer Summenanschlussleistung größer 135 kW außerhalb der Niederspannung senden Sie bitte den Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung und die benötigten Dokumente per E-Mail unseren technischen Service unter einspeiser@tws-netz.de.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist der aktuelle Stand bezüglich der EEG-Umlage?

Was passiert mit ausgeförderten EEG-Anlagen?

Marktstammdatenregister

Im Marktstammdatenregister müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sich selbst und ihre Anlagen registrieren. Dies betrifft insbesondere die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen: Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate, müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder große Kraftwerke. Auch die anderen Akteure müssen sich registrieren, z.B. Netzbetreiber oder Strom- und Gashändler.

Registrieren Sie sich und Ihre Anlagen unter: www.marktstammdatenregister.de

Weitere Informationen finden Sie hier oder in diesem PDF.

Störungsmeldung:
0800 804-2000
(täglich 0 - 24 Uhr)

Netzanschluss:
0751 804-2990

Einspeisung:
0751 804-2970

Netznutzung:
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Lieferantenwechsel:
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Netzabrechnung:
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