Installateure/Partner
Schritt für Schritt zu Ihren Anschlüssen
Anschlussinformationen
Angebot und Auftrag
Auf Basis Ihrer Anschlussanfrage und der Örtlichkeiten erstellen wir ein Angebot über die Herstellung der Anschlussleitungen. Das Angebot erstellen wir in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Anfrage. Es umfasst die Kosten für das Verlegen der Anschlussleitungen bis in das Gebäude, einschließlich aller Erdarbeiten und der Wiederherstellung der Oberflächen.
Mit der Unterschrift des Auftraggebers auf dem Netzanschlussvertrag wird der Auftrag zur Herstellung der Netzanschlussleitungen, basierend auf unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erteilt. Ist Ihr Auftraggeber Mieter, ist zudem eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich.
Bauausführung und Inbetriebnahme
Wenn der Auftrag bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der zeitlichen Planung der Baumaßnahme. Bei einem Ortstermin mit unserem Fachpersonal werden offene Fragen bezüglich der Bauausführung geklärt. Können wir die gewünschten Leistungen aus dem vorhandenen TWS-Leitungsnetz zur Verfügung stellen, so führen wir die Baumaßnahmen zeitnah in Absprache mit dem Kunden nach Auftragseingang durch.
Falls für den Standardhausanschluss auch im öffentlichen Straßenbereich Leitungen neu gelegt werden müssen, kann die Ausführung allerdings bis zu sechs Wochen dauern, da wir dazu behördliche Genehmigungen einholen müssen.
Wenn der Netzanschluss fertiggestellt ist, benötigen wir die TWS-Inbetriebsetzungsanzeige des Fachunternehmens, das die Installation im Gebäude ausgeführt hat. Hierin wird der TWS bescheinigt, dass alle gültigen Normen und Richtlinien eingehalten wurden.
Nach vorheriger Terminabsprache baut unser Fachpersonal dann den Verbrauchszähler innerhalb von fünf Werktagen ein und nimmt die Anlage bis zur Messeinrichtung in Betrieb.
Die technischen Anschlussbedingungen und Richtlinien der TWS Netz GmbH finden Sie hier.
Downloads
Strom
Strom
Erdgas
Wasser
Wasser
- Inbetriebsetzung/Stilllegung Wasser
- Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen AVBWasserV
- Mietvertrag für die Benutzung eines Standrohres
- Alle Infos zum Wasserzähler und zum Wechsel finden Sie hier.
- Antrag auf Errichtung eines Bauwasseranschlusses in den Städten Ravensburg und Weingarten
- Antrag auf Errichtung eines Bauwasseranschlusses in Bad Schussenried und Wilhelmsdorf
- Antrag auf Errichtung eines Bauwasseranschlusses in Berg, Fronreute, Grünkraut und Wolpertswende
- Preisblatt Bauwasser für Ravensburg und Weingarten
- Preisblatt Bauwasser für Bad Schussenried und Wilhelmsdorf
- Preisblatt Bauwasser für Berg, Fronreute, Grünkraut und Wolpertswende