Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Musterverträge
Die hier beschriebenen Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die rechtliche Grundlage für den Anschluss an, den Zugang zu und die Nutzung der Netze der TWS Netz GmbH.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen den Stromlieferanten oder Netznutzern als Letztverbraucher und der TWS Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs und die Netznutzung sowie die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der TWS Netz GmbH.
- Netznutzungsvertrag Strom (PDF)
- Anlage 1 - Preisblatt (PDF)
- Anlage 2 - Kontaktdaten (PDF)
- Anlage 3 - EDI Vereinbarung (PDF)
- Anlage 4 - Sperrauftrag (PDF)
- Anlage 5 - Zuordnungsvereinbarung (PDF)
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag wird bei einem Netzanschluss an Mittelspannung zwischen einem Anschlussnutzer, der einen „All-inclusive-Stromliefervertrag“ (Stromlieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und der TWS Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben. Die Netznutzung ist hierbei zwischen dem Lieferanten und der TWS Netz GmbH in einem Lieferantenrahmenvertrag geregelt. Ergänzend zum Anschlussnutzungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs-, Anschlussnutzungsvertrag.
Netzentgelte
Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netzentgelte zu entrichten.
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2024 - 31.12.2024 (PDF)
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2023 - 31.12.2023 (PDF)
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2022 - 31.12.2022 (PDF)
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2021 - 31.12.2021 (PDF)
- Preisblatt zur Netznutzung Strom 01.01.2020 - 31.12.2020 (PDF)
Leitfaden zur Ermittlung des Netzentgeltes
Erforderliche Daten
Zur Bestimmung des Entgeltes für die Netznutzung mit Lastgangzählung werden folgende Daten benötigt:
- Entnahmeebene (in kV),
- Jahresarbeit E in kWh der bezogenen Energie,
- Maximaljahresleistung P in kW (höchster viertelstündlicher Leistungsmittelwert im Abrechnungsjahr);
- Für Netzkunden mit Eigenerzeugung: angemeldete Netzreservekapazität PR in kW.
Berechnung des Entgeltes
Mit den oben genannten Daten ergibt sich die Jahresbenutzungsdauer T als Quotient aus der Jahresarbeit E und der Maximaljahresleistung P (das heißt t = E/P ). Das anfallende Netzentgelt ist abhängig von der Jahresbenutzungsdauer: von größer/ kleiner 2.500 h/a.
Leistungs- und Arbeitspreis sind abhängig von der Entnahmeebene des Netzkunden. Das Netzentgelt ergibt sich aus der Summe der Produkte von Leistungspreis und Maximaljahresleistung P sowie Arbeitspreis und Jahresarbeit E (das heißt Netzentgelt = Leistungspreis x P + Arbeitspreis x E).
Entgelte für dezentrale Einspeisung
Konzessionsabgabe
Die TWS Netz GmbH gewährt Gemeinden den nach §3 Abs. 1 Konzessionsabgabenverordnung zulässigen Kommunalrabatt.
Sonderformen der Netznutzung
- Hochlastzeitfenster 2024 für die Bildung von Entgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV
- Hochlastzeitfenster 2023 für die Bildung von Entgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV
- Hochlastzeitfenster 2022 für die Bildung von Entgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV
- Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
- Abfrage Selbstverbrauch