Netzanschluss
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Zum 8. November 2006 sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung (NAV) (BGBI. I 2006, Seite 2477) in Kraft getreten. Basierend auf der NAV treten zum 01.01.2008 die Ergänzenden Bestimmungen der TWS Netz GmbH zur NAV in Kraft.
Die Regelungen der NAV sowie deren Ergänzende Bestimmungen werden somit Bestandteil aller bestehenden Netzanschluss- und Netzanschlussnutzungsverträge.
Netzanschlussverfahren
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der TWS Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des elektrischen Netzanschlusses für eine Kundenanlage mit den entsprechenden Kostenreglungen. Bei Niederspannungsanschlüssen gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Regelungen der NAV sowie die Ergänzenden Bestimmungen der TWS Netz GmbH zur NAV. Bei Netzanschlüssen in Mittelspannung gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag.