Vorkehrungen für die frostige Zeit treffen

(vom 24.11.2014)

TWS rät zur Kontrolle rund ums Haus

RAVENSBURG. Kalte Nächte gab es schon, empfindliche Pflanzen sind im Winterquartier, doch auch für Wasserleitungen ist Frostschutz wichtig. Um Frostschäden vorzubeugen, rät die TWS Netz GmbH (TWS Netz), außenliegende Wasserleitungen über den Winter grundsätzlich abzustellen und zu entleeren. Auch Leitungen in nicht beheizten Gebäuden wie Gartenhaus oder Garage sollten entleert oder mit einem zusätzlichen Kälteschutz versehen werden. „Ganz wichtig ist es, gekippte Fenster im Keller bei Temperaturen unter null Grad zu schließen“, sagt Robert Balle, Wassermeister bei der TWS Netz. Denn immer wieder kommt es vor, dass die Wasseruhr in unbeheizten Kellerräumen einfriert, weil ein naheliegendes Fenster gekippt ist. Der Fachmann rät, besonders auf die Einführungsstelle der Wasserhausanschlussleitung und den Wasserzähler zu achten: Liegen diese neben einem Lichtschacht, ist ein Frostschutz sinnvoll. Hierzu eignen sich trockene Dämmstoffe wie zum Beispiel Holzwolle, Säcke, Styropor oder Schaumstoff. Besondere Vorsicht ist auch in unbeheizten Neubauten angebracht, in denen der Trinkwasseranschluss schon installiert ist. „Durch einfache Maßnahmen wie dem Entleeren von Leitungen, Abdecken mit Dämmmaterialien oder dem Einsatz von Frostwächtern lassen sich teure Schäden vermeiden“, weiß Robert Balle.
Friert ein Rohr ein, sollte im besten Fall ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Da die Wasserzähler in den Haushalten Eigentum der TWS sind, dürfen Frostschäden an den Zählern nur durch deren Mitarbeiter beseitigt werden. Wie für Zähler gilt auch für Hausleitungen: Für etwaige Reparaturkosten muss der Eigentümer aufkommen.

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