Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Zum 8. November 2006 sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) (BGBI. I 2006, Seite 2477) in Kraft getreten. Basierend auf der NDAV treten zum 01.01.2007 die Ergänzenden Bestimmungen der TWS zur NDAV in Kraft.
Die Regelungen der NDAV sowie deren Ergänzende Bestimmungen werden somit Bestandteil aller bestehenden Netzanschluss- und Netzanschlussnutzungsverträge.
- TWS-Anmeldung/Inbetriebsetzungsformular (PDF)
- Formular Anschlussanfrage (PDF)
- NDAV Niederdruckanschlussverordnung (PDF)
- Ergänzende Bestimmungen zur Niederdruckanschlussverordnung (PDF)
- Gas, Privat (PDF)
- Gas > 100 mbar (PDF)
- Gas, Gewerbe (PDF)
Technische Mindestanforderungen
Für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilnetzen und von Direktleitungen an das Versorgungsnetz der TWS gelten die technischen Anforderungen des DVGW-Regelwerks sowie der Gashochdruckleitungsverordnung.
Für die Errichtung und Montage von Mess- und Regeleinrichtungen bei Gasnetzanschlüssen > 100 mbar Entnahmedruck gelten zusätzlich folgende technischen Anschlussbedingungen:
Der DVGW hat zur Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes im Oktober 2006 das Arbeitsblatt G 2000 veröffentlicht. Dieses Arbeitsblatt beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt.
Die Anwendung dieser technischen Regel gewährleistet objektiv und diskriminierungsfrei
- die Interoperabilität von Gasversorgungsnetzen,
- den korrekten Anschluss an Gasversorgungsnetze und
- eine korrekte Abwicklung der Transporte zwischen den Netzbetreibern und ihren Transportkunden sowie zwischen den Netzbetreibern untereinander.